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Bio - Kontrollverfahren

Bio - Kontrollverfahren

Ökokontrollstelle: DE-ÖKO 007 In der europäischen Union sind die Begriffe „Bio“ und „Öko“ bei Lebensmitteln gesetzlich geschützt. Die EG-Öko-Verordnung 834/2007 liefert hierzu die gesetzliche Grundlage. Darin werden alle Stufen von der Erzeugung, Verarbeitung bis hin zur Kennzeichnung und dem Handel von Bio-Produkten genau geregelt. Jedes Unternehmen, das Bio-Waren in jeglicher Form in Verkehr bringt, muss die verordnungsgemäße Arbeitsweise von einer unabhängigen Öko-Kontrollstelle zertifizieren lassen. (Download Zertifikat)